Stand: 18.04.2026
Leih Lokal (leihlokal.org) ist eine gemeinnützig ausgerichtete Online-Plattform, über die Nachbarinnen und Nachbarn Gegenstände untereinander verleihen und ausleihen können. Die Plattform wird ehrenamtlich betrieben. Diese AGB gelten für alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer sowie für Interessentinnen und Interessenten, die ihr Interesse an der Plattform hinterlegt haben.
Die Registrierung ist ausschließlich per persönlicher Einladung durch ein bestehendes Mitglied möglich.
Das Einladungssystem dient als einfache Vertrauensmaßnahme: Es stellt sicher, dass neue Mitglieder echte Nachbarinnen und Nachbarn sind und keine anonymen Fake-Accounts. Einladende Mitglieder übernehmen keinerlei rechtliche Haftung für das Verhalten der von ihnen eingeladenen Personen und haben keine darüber hinausgehenden Pflichten.
Jedes Mitglied darf nur ein Konto anlegen. Falsche Angaben bei der Registrierung können zur Sperrung des Kontos führen.
Personen ohne Einladung können ihr Interesse an der Plattform als Interessentin bzw. Interessent hinterlegen (Name, Adresse). Diese Daten werden gespeichert, damit Mitglieder aus der Nachbarschaft sie einladen können. Interessenten haben keinen Anspruch auf Aufnahme; ihre Daten werden auf Wunsch jederzeit gelöscht.
Leih Lokal ist eine Vermittlungsplattform. Die Leihverträge kommen ausschließlich zwischen den beteiligten Mitgliedern zustande – nicht zwischen den Mitgliedern und der Plattform.
Als Mitglied verpflichtest du dich:
Gegenstände können ausschließlich über eine Leihanfrage reserviert werden. Eine Anfrage benennt den gewünschten Zeitraum mit Abholzeit und Rückgabezeit (max. 30 Tage) und wird an den Eigentümer gestellt; dieser kann sie annehmen oder ablehnen. Erst nach ausdrücklicher Annahme durch den Eigentümer entsteht eine verbindliche Vereinbarung. Ohne Zustimmung des Eigentümers kommt kein Leihverhältnis zustande.
Pflichten des Verleihers bei Übergabe: Der Verleiher versichert, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe funktionstüchtig und seinem Zweck entsprechend einsatzbereit ist. Er hat den Gegenstand wahrheitsgemäß beschrieben, insbesondere bezüglich Zustand, Alter und etwaiger Einschränkungen der Nutzbarkeit. Bei Übergabe erläutert der Verleiher die Funktionsweise und ermöglicht dem Ausleihenden eine kurze Prüfung.
Pflichten des Ausleihenden bei Übernahme: Mit der Abholung oder Übernahme bestätigt der Ausleihende, dass er die Funktionstüchtigkeit des Gegenstands geprüft hat und diesen in funktionsfähigem Zustand übernimmt. Er verpflichtet sich, den Gegenstand ausschließlich seiner Bestimmung gemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt zu nutzen sowie im selben Zustand zurückzugeben, abgesehen von normaler Abnutzung durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Erkennt der Ausleihende bei der Übernahme Mängel oder Einschränkungen, hat er diese unverzüglich dem Verleiher zu melden. Eine Übernahme ohne Beanstandung gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit.
Ausgeliehene Gegenstände sind zum vereinbarten Datum zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust eines geliehenen Gegenstands gilt das Verfahren nach § 6a. Streitigkeiten zwischen Mitgliedern klären diese grundsätzlich untereinander. Die Plattform vermittelt auf Wunsch, ist jedoch nicht Partei des Leihverhältnisses.
Nach Abschluss einer Ausleihe können Verleiher und Ausleihende sich gegenseitig mit 1–5 Sternen bewerten und einen optionalen Kommentar hinterlassen. Bewertungen sind dauerhaft im Profil sichtbar.
Als Mitglied verpflichtest du dich bei Bewertungen:
Der Betreiber behält sich vor, Bewertungen, die gegen diese Regeln verstoßen, ohne Vorankündigung zu entfernen.
Gegenstände können mit einem Tagespreis versehen werden. Die Höhe des Tagespreises legt der Eigentümer eigenverantwortlich fest; die Plattform gibt lediglich einen Richtwert auf Basis des Neupreises vor.
Berechnung der Leihgebühr: Die Gebühr ergibt sich aus dem Tagespreis multipliziert mit der Anzahl der abgerechneten Tage. Grundlage sind die in der Leihanfrage angegebene Abholzeit und Rückgabezeit. Der tatsächliche Zeitraum in Stunden wird dabei auf volle Tage aufgerundet – ein angefangener Tag wird stets als vollständiger Tag berechnet. Beispiel: 25 Stunden Leihdauer = 2 Tage.
Zusammensetzung der Leihgebühr: Jede Leihgebühr setzt sich aus dem vom Verleiher festgelegten Tagespreisanteil sowie einem prozentualen Anteil für den solidarischen Schadensfonds (siehe § 6a) zusammen. Die aktuelle Höhe des Schadensfonds-Anteils wird in der Preisdarstellung auf der Plattform transparent ausgewiesen und kann vom Betreiber angepasst werden; Änderungen wirken nur für zukünftige Leihanfragen.
Leihgebühren werden als Gutschriften für Verleiher und als Kosten für Ausleihende in der Plattform erfasst und in einem persönlichen Finanzüberblick angezeigt. Der Schadensfonds-Anteil fließt nicht an den Verleiher, sondern in den Fonds gemäß § 6a.
Zahlungsabwicklung: Leihgebühren werden direkt über die Plattform bezahlt. Als Zahlungsdienstleister wird PayPal eingesetzt. Leiher erhalten nach Bestätigung einer Anfrage durch den Verleiher eine Zahlungsaufforderung und bezahlen die Leihgebühr vor der Übergabe des Gegenstands. Erst nach erfolgreicher Zahlung wird der Verleiher zur Übergabe aufgefordert.
Die Plattform übernimmt die jährliche Auszahlung der Verleiher-Guthaben: Positive Salden (Guthaben aus Verleiherlösen) werden einmal jährlich per Banküberweisung auf die hinterlegte IBAN ausgezahlt. Mitglieder sind verantwortlich, ihre IBAN im Profil korrekt zu hinterlegen. Negative Salden werden per Rechnung eingezogen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über den Betreiber der Plattform; eine direkte Zahlung zwischen Mitgliedern ist nicht vorgesehen.
Alle Transaktionen werden in einem unveränderlichen Journal protokolliert. Erfasste Abrechnungen sind im persönlichen Finanzüberblick einsehbar.
Alle Mitglieder der Plattform erkennen an, dass Gegenstände im Gebrauch Abnutzung, Verschleiß oder Beschädigung erfahren können. Dies ist ein natürlicher Bestandteil des Teilens und Nutzens von Gegenständen. Mit der Registrierung bestätigen alle Mitglieder, dieses Risiko zu kennen und grundsätzlich zu akzeptieren.
Die Plattform schließt keine Versicherung für geliehene Gegenstände ab. Stattdessen enthält jede Leihgebühr einen Anteil, der in einen plattformeigenen, solidarisch finanzierten Schadensfonds fließt. Der Fonds ist ausdrücklich keine Versicherung und keine versicherungsähnliche Einrichtung. Er stellt vielmehr ein Instrument der Community dar, mit dem Schäden unter den Mitgliedern solidarisch abgefedert werden.
Aus dem Fonds können berechtigte Schadensfälle ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Betreiber verwaltet den Fonds treuhänderisch und verwendet die Mittel ausschließlich für den Ausgleich von Schadensfällen sowie für die damit unmittelbar verbundenen Verwaltungskosten.
Ein individueller Rechtsanspruch auf Auszahlung aus dem Schadensfonds besteht nicht. Ob und in welcher Höhe ein Ausgleich erfolgt, entscheidet der Betreiber nach billigem Ermessen auf Grundlage der in § 6a.5 beschriebenen Kriterien. Die Bereitstellung und Fortführung des Fonds steht unter dem Vorbehalt ausreichender Mittel.
Der Fondsstand und die Zahl der bearbeiteten Schadensfälle werden in regelmäßigen Abständen transparent auf der Plattform veröffentlicht.
Tritt während der Leihdauer ein Schaden auf oder wird ein solcher erkannt, meldet der Ausleihende den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe, über das Schadensmeldeformular der Plattform. Die Meldung enthält eine Beschreibung des Schadens, Fotos sowie eine Schilderung der Umstände. Schäden, die nachweislich verspätet oder nicht über die Plattform gemeldet werden, sind von einem Ausgleich aus dem Schadensfonds ausgeschlossen. Abgeschlossene Schadensfälle werden gemäß § 6a.8 auf der Plattform veröffentlicht.
Der Betreiber bewertet den gemeldeten Schaden nach billigem Ermessen. Grundlage der Bewertung sind insbesondere:
Die Entscheidung wird beiden Parteien begründet mitgeteilt. Sie ist für die Abwicklung über den Schadensfonds verbindlich, schließt jedoch zivilrechtliche Ansprüche der Parteien untereinander nicht aus.
Bei berechtigten Schadensfällen sorgt der Betreiber aus dem Schadensfonds für einen finanziellen Ausgleich gegenüber dem Verleiher. Der Ausgleich orientiert sich am Zeitwert des Gegenstands, nicht am Neuwert. Die Berechnung erfolgt nach § 6a.6.
Ein Ausgleich aus dem Schadensfonds erfolgt nicht bei:
In diesen Fällen bleiben etwaige direkte Ansprüche des Verleihers gegen den Ausleihenden nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Der Ausgleich aus dem Schadensfonds orientiert sich am Zeitwert des beschädigten Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadenseintritts, nicht am Neuwert. Für die Berechnung gilt eine pauschale Nutzungsdauer von 4 Jahren für alle Gegenstände. Der Zeitwert wird nach folgender Formel ermittelt:
Zeitwert = Anschaffungswert × (1 − Alter in Jahren ÷ 4)
Der so ermittelte Zeitwert beträgt mindestens 10 % des Anschaffungswerts (Restwert), auch wenn die Nutzungsdauer von 4 Jahren rechnerisch überschritten ist, sofern der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich noch funktionstüchtig war.
Grundlage für den Anschaffungswert:
Reparaturfälle: Ist der Gegenstand reparabel und wirtschaftlich sinnvoll reparierbar, wird anstelle des Zeitwerts der nachgewiesene oder geschätzte Reparaturaufwand erstattet, höchstens jedoch bis zum Zeitwert.
Obergrenze: Der Ausgleich je Schadensfall ist auf den Zeitwert des Gegenstands begrenzt, maximal jedoch auf einen Höchstbetrag, den der Betreiber zum Schutz der Solidargemeinschaft festlegt und transparent auf der Plattform veröffentlicht.
Der Betreiber tritt im Schadensfall als Vermittler und Verwalter des Schadensfonds auf, nicht als Versicherer und nicht als Partei des Leihvertrags. Der Leihvertrag kommt ausschließlich zwischen Verleiher und Ausleihendem zustande. Der Betreiber übernimmt keine eigene Haftung für Schäden an oder durch geliehene Gegenstände.
Abgeschlossene Schadensfälle werden auf der Plattform öffentlich veröffentlicht. Die Veröffentlichung umfasst mindestens: die Art des Schadens, den betroffenen Gegenstand, das Ergebnis der Prüfung sowie die Höhe eines etwaigen Ausgleichs aus dem Schadensfonds.
Die Namen der beteiligten Mitglieder (Verleiher und Ausleihende) werden dabei grundsätzlich namentlich genannt, es sei denn, beide Parteien haben der Anonymisierung zugestimmt. Der Betreiber kann im Einzelfall von der Nennung absehen, wenn schutzwürdige Interessen dies erfordern.
Die Veröffentlichung dient der Transparenz innerhalb der Gemeinschaft und soll einen sorgfältigen Umgang mit geliehenen Gegenständen fördern. Mitglieder, die eine Leihanfrage stellen oder annehmen, erkennen an, dass ein etwaiger Schadensfall auf diese Weise veröffentlicht werden kann.
Findet ein Mitglied einen gesuchten Gegenstand nicht im Katalog, kann es eine Suchanfrage auslösen. Dabei wird eine anonymisierte Benachrichtigungs-E-Mail an alle aktiven Mitglieder mit derselben Postleitzahl versandt. Die E-Mail enthält den Suchbegriff sowie den Wohnort (PLZ/Ort) – nicht jedoch Name oder E-Mail-Adresse der anfragenden Person.
Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit einer Suchanfrage muss ausschließlich über die Plattform erfolgen. Eine direkte Kontaktaufnahme außerhalb von Leih Lokal (z. B. per E-Mail-Antwort auf die Benachrichtigung) ist nicht vorgesehen und wird von der Plattform nicht unterstützt. Antworte-Adressen in den Benachrichtigungen führen zur Plattform, nicht zu einzelnen Mitgliedern.
Die Funktion ist auf 3 Anfragen pro Tag begrenzt.
Mitglieder und externe Initiativen können gemeinnützige lokale Projekte auf der Plattform vorstellen. Eingereichte Projekte werden vom Betreiber geprüft und freigegeben. Mitglieder können Projekte durch ein Herzchen-Symbol unterstützen; diese Unterstützung ist öffentlich sichtbar.
Etwaige Rein-Erlöse der Plattform (z. B. freiwillige Spenden oder Mitgliedsbeiträge, sofern eingeführt) werden am Jahresende vollständig an gemeinnützige, lokale Projekte ausgeschüttet, die auf der Plattform registriert und von der Gemeinschaft unterstützt wurden. Mittel des Schadensfonds sind hiervon ausgenommen und verbleiben zweckgebunden im Fonds. Es besteht kein Rechtsanspruch einzelner Mitglieder oder Projekte auf Ausschüttungen.
Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und verwaltet den solidarischen Schadensfonds gemäß § 6a. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für:
Die Nutzung der Plattform erfolgt auf eigene Verantwortung.
Mitglieder können ihr Konto jederzeit durch Nachricht an den Betreiber löschen lassen. Der Betreiber behält sich vor, Konten bei Verstößen gegen diese AGB ohne Vorwarnung zu sperren. Gespeicherte Transaktions- und Journaldaten können aus Gründen der Nachvollziehbarkeit auch nach Löschung eines Kontos anonymisiert aufbewahrt werden. Offene Schadensfälle werden auch nach Kontolöschung zu Ende bearbeitet.
Personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, Adresse inkl. Postleitzahl, IBAN) werden ausschließlich zur Nutzung der Plattform gespeichert. Die Postleitzahl wird genutzt, um nachbarschaftsbezogene Funktionen bereitzustellen (Projektanzeige, Suchanfragen, Mitgliedersuche). Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Plattform erfolgt nicht.
Bei Nutzung der Suchanfrage-Funktion (§ 7) wird ausschließlich der Wohnort (PLZ/Ort) per E-Mail an andere Mitglieder übermittelt – Name und E-Mail-Adresse der anfragenden Person bleiben anonym.
Details zur Datenverarbeitung findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Der Betreiber behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Wesentliche Änderungen – insbesondere Änderungen des Schadensfonds-Anteils oder des Ausgleichsverfahrens – werden den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt. Die weitere Nutzung der Plattform nach der Mitteilung gilt als Zustimmung.
Bei Fragen zu diesen AGB wende dich bitte per E-Mail an den Betreiber (Kontakt über das Impressum).